Ich bekam gerade die öffentliche Bekanntmachung über die
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zur 163. Änderung des Flächennutzungsplanes „Friedhof Weststadt“ und zum Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Friedhof Weststadt“, WI 114
Darin allerlei Text über die rechtlichen Grundlagen und Link auf die „eigentlichen Beteiligungsseiten“ zu
Und Parallelverfahren
- Bebauungsplan WI 114 „Friedhof Weststadt“ (Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Friedhof Weststadt“, WI 114)
- Möglichkeit zur Stellungnahme für die Öffentlichkeit ebenfalls bis 16.02.2024 über ein Formular
Was immer das alles genau bedeutet und welche Einflussmöglichkeiten da bietet! Hab’s mir noch nicht genauer angeschaut, ich komme erst später zu einer genaueren Sichtung. Wollte nur schon mal Bescheid sagen.
Gefällt mir Wird geladen …