Unternehmen, die Gruppenaufseher für eine Versicherungsgruppe sind, müssen zudem Gruppenberichte und quantitative Gruppeninformationen vorlegen.
Ausgewählte groÃe Unternehmen und gröÃere Gruppen müssen zusätzlich Informationen gemäà den Leitlinien über die Berichterstattung zum Zwecke der finanziellen Stabilität (EIOPA-BoS-15/107 DE) vorlegen.
Bitte reichen Sie Ihre Daten elektronisch ein. Nähere Informationen finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
- Rechtsgrundlagen zu Solvency II
- Technische Durchführungsstandards zu Meldebögen mit Erläuterungen
- Technische Durchführungsstandards zu Prozessen, Formaten und Berichtsformularen für die Offenlegungspflichten im Rahmen des Berichtes über Solvabilität und Finanzlage (SFCR)
Hinsichtlich des aufsichtlichen Berichtswesens unter Solvency II sind zwei EIOPA-Leitlinien relevant:
- Leitlinien über die Berichterstattung und die Veröffentlichung (EIOPA BoS 15/109 DE)
- Leitlinien über Methoden zur Bestimmung der Marktanteile betreffend das aufsichtliche Berichtswesen (EIOPA-BoS-15-106 DE)
Weiterführende Informationen finden Sie auf der EIOPA-Website.
Berichtspflichten für EbAV
Die EZB verpflichtet Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) regelmäÃig statistische Daten zu übermitteln. EIOPA und EZB haben in enger Zusammenarbeit Meldeformulare erstellt. Die Bundesbank und die Bafin haben vereinbart, dass die betroffenen Unternehmen alle Daten bei der Bafin einreichen, die diese Daten wiederum an EIOPA und die Bundesbank als nationale Unterstützerin der EZB weiterreicht.
Basisinformationen
- EIOPA hat auf ihrer Homepage die BoS-Decision vom 10. April 2018 zur Einrichtung des Berichtswesens für EbAV veröffentlicht. Diese wurde erstmalig durch die Decision EIOPA-BOS-20-362 vom 2. Juni 2020 aktualisiert. Eine weitere Aktualisierung erfolgte mit der Decision EIOPA BoS-23-030 vom 10. Februar 2023, um Datenlücken zu schlieÃen und Inkonsistenzen zu vermeiden.
- Ein EIOPA-Bericht gibt einen Einblick in das Konsultationsverfahren im Jahr 2017. Fragen an EIOPA zu dem Berichtswesen können auf der EIOPA-Homepage sowohl in Englisch als auch in Deutsch eingereicht werden.
- Die Meldebögen werden auf der EIOPA-Homepage veröffentlicht und gegebenenfalls aktualisiert. Hier finden Sie auch die Validierungen sowie Ausfüllhinweise für die XBRL Filing Rules.
- Die Bafin hat ihre Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Decision EIOPA BoS-23-030 sowie der Decision EIOPA-BOS/20-362 am 4. März 2025 veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
- EIOPA und die Bundesbank aktualisieren ihre Informationen regelmäÃig. Die Bafin empfiehlt eine Beobachtung der Seiten.
In der Regel müssen die eingereichten Daten positiv sein. Sie müssen erneut eingereicht werden, wenn sie sich materiell geändert haben. Die Einschätzung, wann eine Ãnderung materiell ist, obliegt dem Unternehmen.
Vorlagefristen
Das hier verlinkte Dokument führt die Vorlagefristen zum Berichtswesen für EbAV in detaillierter Form auf.