Berichtspflichten

Berichtspflichten

Ob Solvabilität, Finanzlage oder unternehmenseigene Risiken: Versicherer müssen die Aufsicht ständig auf dem Laufenden halten.

Hinweise und Fristen

Hinweise von Bafin und Bundesbank zum Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, inkl. Dokument, das die Änderungen zur Vorversion kenntlich macht.

Fristen für die Berichts- und Offenlegungspflichten

Zum aufsichtlichen Berichtswesen zählen:

  • Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR)
  • Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht (RSR)
  • Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabiliätsbeurteilung (ORSA-Bericht)
  • Jährliche und vierteljährliche quantitative Berichte

Unternehmen, die Gruppenaufseher für eine Versicherungsgruppe sind, müssen zudem Gruppenberichte und quantitative Gruppeninformationen vorlegen.

Ausgewählte große Unternehmen und größere Gruppen müssen zusätzlich Informationen gemäß den Leitlinien über die Berichterstattung zum Zwecke der finanziellen Stabilität (EIOPA-BoS-15/107 DE) vorlegen.

Bitte reichen Sie Ihre Daten elektronisch ein. Nähere Informationen finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

Hinsichtlich des aufsichtlichen Berichtswesens unter Solvency II sind zwei EIOPA-Leitlinien relevant:

Weiterführende Informationen finden Sie auf der EIOPA-Website.

Berichtspflichten für EbAV

Die EZB verpflichtet Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) regelmäßig statistische Daten zu übermitteln. EIOPA und EZB haben in enger Zusammenarbeit Meldeformulare erstellt. Die Bundesbank und die Bafin haben vereinbart, dass die betroffenen Unternehmen alle Daten bei der Bafin einreichen, die diese Daten wiederum an EIOPA und die Bundesbank als nationale Unterstützerin der EZB weiterreicht.

Basisinformationen

  • EIOPA hat auf ihrer Homepage die BoS-Decision vom 10. April 2018 zur Einrichtung des Berichtswesens für EbAV veröffentlicht. Diese wurde erstmalig durch die Decision EIOPA-BOS-20-362 vom 2. Juni 2020 aktualisiert. Eine weitere Aktualisierung erfolgte mit der Decision EIOPA BoS-23-030 vom 10. Februar 2023, um Datenlücken zu schließen und Inkonsistenzen zu vermeiden.
  • Ein EIOPA-Bericht gibt einen Einblick in das Konsultationsverfahren im Jahr 2017. Fragen an EIOPA zu dem Berichtswesen können auf der EIOPA-Homepage sowohl in Englisch als auch in Deutsch eingereicht werden.
  • Die Meldebögen werden auf der EIOPA-Homepage veröffentlicht und gegebenenfalls aktualisiert. Hier finden Sie auch die Validierungen sowie Ausfüllhinweise für die XBRL Filing Rules.
  • Die Bafin hat ihre Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Decision EIOPA BoS-23-030 sowie der Decision EIOPA-BOS/20-362 am 4. März 2025 veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
  • EIOPA und die Bundesbank aktualisieren ihre Informationen regelmäßig. Die Bafin empfiehlt eine Beobachtung der Seiten.

In der Regel müssen die eingereichten Daten positiv sein. Sie müssen erneut eingereicht werden, wenn sie sich materiell geändert haben. Die Einschätzung, wann eine Änderung materiell ist, obliegt dem Unternehmen.

Vorlagefristen

Das hier verlinkte Dokument führt die Vorlagefristen zum Berichtswesen für EbAV in detaillierter Form auf.

Haben Sie Fragen?

Kontakt

Senden Sie gerne eine E-Mail an die Bafin.